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cd dvd herstellung presswerk
P & C - Vermerk

In einigen Ländern, z.B. in den USA nicht aber innerhalb der EU, ist der Schutz der Tonträgerherstellerrechte davon abhängig, dass auf dem Tonträger ein eingekreistes 'P' und dazu der Inhaber der Tonträgerherstellerrechte und das Jahr der ersten Veröffentlichung genannt sind. Genauso verhält es sich mit dem Copyright-Vermerk (eingekreistes 'C') für den Urheberrechtsschutz, der sich allerdings nur auf das Artwork des Tonträgers und nicht auf die Musik bezieht. Weitere Informationen zu diesem Thema hält die IFPI bereit.


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